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   VGH Bayern, 21.01.2003 - 14 ZB 02.1303   

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https://dejure.org/2003,64138
VGH Bayern, 21.01.2003 - 14 ZB 02.1303 (https://dejure.org/2003,64138)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2003 - 14 ZB 02.1303 (https://dejure.org/2003,64138)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2003 - 14 ZB 02.1303 (https://dejure.org/2003,64138)
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Wird zitiert von ... (27)

  • VG Stuttgart, 13.04.2016 - 2 K 158/13

    Beseitigungsanordnung - Rückbau eines Wochenendhauses

    Dies genügt den Anforderungen des § 114 Satz 2 VwGO (ebenso wohl BayVGH, Beschluss vom 21.01.2003 - 14 ZB 02.1303 -, juris Rn. 5 ff.; Urteil vom 06.11.2007 - 14 B 06.1933 -, juris Rn. 35; VG Regensburg, Urteil vom 07.04.2011 - RO 2 K 10.02191 -, juris Rn. 16; mehrdeutig hingegen OVG Thüringen, Urteil vom 16.03.2010 - 1 KO 760/07 -, juris Rn. 43 ff.).

    Ausreichend ist daher, wenn die Baubehörde bereits beim ersten Einschreiten gegen mehrere Bauwerke plant, schrittweise auch gegen alle - und somit auch gegen ihr bis dato noch nicht bekannt gewordene oder von ihr noch nicht systematisch erfasste - weiteren rechtswidrigen Bauten einzuschreiten und dies glaubhaft macht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.01.2003 - 14 ZB 02.1303 -, juris Rn. 6 f.; VG Ansbach, Urteil vom 08.12.2014 - AN 9 K 13.01998, AN 9 K 13.01999 -, juris Rn. 53; mehrdeutig und möglicherweise a.A. hingegen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.2014 - 3 S 1962/13 -, juris Rn. 50).

  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für

    Auf eine behördliche Zusicherung, keine bauordnungsrechtliche Eingriffsmaßnahmen durchzuführen, kann sich die Antragstellerin schon deshalb nicht berufen, weil sie schon nicht substanziiert vorgetragen hat, dass eine solche Zusicherung, die wegen Art. 38 Abs. 1 BayVwVfG in Schriftform vorliegen müsste (im Zusammenhang mit bauordnungsrechtlichen Eingriffen wegen illegaler, ungenehmigter baulicher Anlagen: BayVGH, U. v. 19.11.2001 - 2 B 96.1347 - juris Rn. 28; U. v. 12.6.2002 - 2 B 96.1323 - juris Rn. 31; B. v 21.1.2003 - 14 ZB 02.1303 - juris Rn. 11; B. v. 3.5.2012 - 9 ZB 08.2578 - juris Rn. 5), ihr oder ihrer Rechtsvorgängerin gegenüber erlassen wurde.
  • VG Ansbach, 08.12.2014 - AN 9 K 13.01998

    (Erfolglose) Anfechtungsklage gegen Teil-Beseitigungsanordnung;

    Die Behörde darf sich auf ein Vorgehen gegen einzelne Störer beschränken, sofern sie hierfür sachliche Gründe hat (BVerwG, B.v. 23.11.1998 - 4 B 99/98; BayVGH, B.v. 21.01.2003 - 14 ZB 02.1303 - juris; B. v. 6.11.2007 - 14 B 06.1933 -, juris; BayVGH, B.v. 30.09.2014 - 9 ZB 11.1119 - juris).

    Bei Neuanlagen ist die Gefahr von Bezugsfällen grundsätzlich größer als bei den vor vielen Jahren errichteten Altbauten (vgl. BayVGH, B.v. 21.01.2003 - 14 ZB 02.1303 - juris).

    Insoweit genügt es, dass die Bauaufsichtsbehörde nach Bekanntwerden dieser Vergleichsfälle ankündigt, auch diese Fälle aufzugreifen und einer bauaufsichtlichen Prüfung zu unterziehen (BayVGH, B.v. 21.01.2003 - 14 ZB 02.1303 - juris).

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